Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Logo-Solution GmbH
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Vertrags- und Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Reservierungssystemen (im nachfolgenden: Nutzung) zwischen der Logo-Solution GmbH (im nachfolgenden: Logo-Solution) und dem Vertragspartner von Logo-Solution (im nachfolgenden: Kunde) – Logo-Solution und Kunde im nachfolgenden gemeinsam auch: die Parteien – richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden: Vertrags- und Nutzungsbedingungen). Anderslautende Bedingungen gelten nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Logo-Solution.
2. Die Vertrags- und Nutzungsbedingungen gelten zugleich für alle zukünftigen Vertrags- und Nutzungsverhältnisse zwischen den Parteien, auch wenn eine ausdrückliche Einbeziehung der Vertrags- und Nutzungsbedingungen in diese Vertragsverhältnisse nicht erfolgt ist.
II. Vertrags- und Nutzungsgegenstand/Leistungsumfang
1. Logo-Solution stellt die vertragsgegenständliche Software über das Internet zur Verfügung. Der Betrieb der Software erfolgt auf einem von Logo-Solution genutzten Rechenzentrum. Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software durch einen Browser über eine Internetverbindung zuzugreifen. Der Kunde ist für die Internetverbindung zwischen sich und den Rechenzentrum und für die erforderliche Hard- und Software selbst verantwortlich.
2. Die Vermittlung der Dienstleistung beinhaltet neben dem Einstellen der Dienstleistungsangebote und einer Buchungsfunktion für die Annahme der Angebote durch die Endnutzer des Kunden (nachfolgend: Spieler) auch die Betreuung des Buchungsprozess.
3. Die Nutzung der Software ist ausschließlich mittels durch Logo-Solution vergebener Zugangsdaten möglich. Die Nutzung ohne, oder aufgrund nicht autorisierter Zugangsdaten ist untersagt und wird durch Logo-Solution unterbunden.
4. Zur Erbringung etwaig erforderlicher Leistungen über dem mit dem jeweiligen Kunden vereinbarten Leistungsumfang hinaus ist Logo-Solution nur verpflichtet, wenn und soweit diese schriftlich ausdrücklich vereinbart sind. Sind diese vereinbart, steht Logo-Solution entsprechend ein zusätzliches Entgelt zu, soweit nicht eine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist.
5. Logo-Solution kann ihre Leistungen auch durch Dritte erbringen lassen.
III. Nutzungszeiten, Rechenzentrumsverfügbarkeit
1. Die Verfügbarkeit der im Rechenzentrum von Logo-Solution eingesetzten Software liegt bei 98,0 %. Eine Reduzierung dieser Verfügbarkeit berechtigt den Kunden zu einer anteilsmäßig entsprechenden Vergütungsminderung. Gleiches gilt sinngemäß für auftretende Ausfallzeiten. Hiervon unberührt bleiben Ausfallzeiten, die Logo-Solution nicht zu vertreten hat, insbesondere Ausfälle infolge höherer Gewalt.2. Wartungsbedingte Unterbrechungen werden spätestens 24 Stunden vor Beginn der Wartungsarbeiten von Logo-Solution gegenüber dem Kunden angekündigt und, soweit möglich, Werktags zwischen 8 und 18 Uhr durchgeführt.
IV. Rücktritt/Kündigung
1. Der Kunde kann aufgrund von Leistungsverzögerungen von Logo-Solution nur im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen, insbesondere des Vorliegens eines Verzuges einschließlich eines Vertretens durch Logo-Solution, zurücktreten. Eine Fristsetzung muss (mindestens) in der Weise erfolgen, dass es Logo-Solution möglich ist, innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung zu bewirken. Ein etwaiger Rücktritt muss unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Frist erfolgen.
2. Ein Rücktritt oder eine Kündigung hinsichtlich vertraglicher Beziehungen zwischen dem Kunden und deren Spielern untereinander betreffen nicht die vertraglichen Beziehungen des Kunden zu Logo-Solution.
V. Preise/Preisstellung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise netto in € zuzüglich der im Zeitpunkt der Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
VI. Zahlungsbedingungen
1. Die Höhe der vom Kunden zu leistenden Vergütung bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
2. Die Vergütung ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen (Gutschrift auf dem Konto von Logo-Solution) ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten von Logo-Solution fällig und zahlbar, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
VII. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte/Aufrechnung
1. Logo-Solution kann die Erbringung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungspflichten verweigern, bis sie wegen ihrer fälligen Vergütungsansprüche befriedigt ist.
2. Der Kunde ist nicht zur Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechtes berechtigt, das nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis steht, auf welches sich die Leistungsverweigerung bzw. Zurückbehaltung bezieht.
3. Eine Aufrechnung des Kunden gegenüber Vergütungsansprüchen von Logo-Solution ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
VIII. Mängelhaftung
1. Im Falle einer etwaigen Haftung von Logo-Solution aufgrund schuldhafter Schlechtleistung beschränken sich die Schadensersatzansprüche des Kunden auf Schadensersatz für direkte Schäden, und zwar beschränkt auf den Betrag der vereinbarten Vergütung betreffend die Dienstleistung, die von der Schlechtleistung betroffen ist, höchstens aber auf einen Gesamtbetrag von 1.000,00 €. Sonstige Ansprüche aus Mängelhaftung gegen Logo-Solution sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von indirekten Schäden oder Folgekosten einschließlich insbesondere entgangenen Gewinns. Auch und insbesondere haftet Logo-Solution nicht für Erfüllung von Verpflichtungen zwischen dem Kunden und dessen Spielern untereinander.
2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, wenn in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Die Haftung wegen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dem Vorstehenden nicht verbunden.
3. Etwaige Ansprüche aus Leistungen von Logo-Solution verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend ab Abschluss der Leistung. Sollte der Kunde Verbraucher sein, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre.
IX. Gewährleistung
1. Logo-Solution übernimmt die Gewähr für die Richtigkeit der DV-Abläufe und -Ergebnisse. Logo-Solution übernimmt hingegen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm übergebenen Daten und die Nutzbarkeit der Daten in der kündenseitigen Anwendung. 2. Mängel der Anbieterleistung sind vom Kunden umgehend zu rügen. Logo-Solution ist berechtigt, zwei Versuche zur Mängelbeseitigung durchzuführen. Scheitern beide Versuche, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages oder zur angemessenen Herabsetzung der Vergütung berechtigt. Sonstige gesetzliche Kundenrechte, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, bleiben unberührt.
X. Datenschutz
1. Logo-Solution verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zum uneingeschränkten Datenschutz. Im Rahmen der Vertrags- und Nutzungsverhältnisse verpflichtet sich Logo-Solution, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, namentlich des Bundesdatenschutz-gesetzes und des Telemediengesetzes, vollumfänglich zu beachten.
2. Zur Erbringung der Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit der Nutzung des Reservierungssystems ist Logo-Solution auf die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten angewiesen. Personenbezogene Daten sind hierbei Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Konkret werden von Logo-Solution ggfs. folgende Angaben erhoben: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Wohnort und Postleitzahl, Festnetz- und Mobiltelefonnummer sowie E-Mail-Adresse.
Die Spieler können daher die Leistung von Logo-Solution nur in Anspruch nehmen, wenn sie vor der erstmaligen Nutzung in die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung einwilligen. Die Einwilligung wird dabei durch Logo-Solution protokolliert. Die Spieler haben jederzeit das Recht, den Inhalt der Einwilligung bei Logo-Solution abzurufen, und können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Neben den vorgenannten personenbezogenen Daten erhebt und verwendet Logo-Solution Nutzungsdaten hinsichtlich des Beginns und Ende sowie Umfang der jeweiligen Nutzung als auch Angaben hinsichtlich der erfolgten Buchungen.
3. Personenbezogene- und Nutzungsdaten werden nur insoweit und in dem Umfang durch Logo-Solution an Dritte weitergegeben, als dies zum Zustandekommen und zur Ausführung der jeweiligen Dienstleistungsverträge erforderlich ist. Dritte sind stets auch Kunden von Logo-Solution.
4. Logo-Solution darf für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung des Buchungssystems anonymisierte Nutzungsprofile von den Spielern erstellen, sofern diese dem nicht widersprechen. Diese Nutzungsprofile wird Logo-Solution nicht mit Daten hinsichtlich der Identität des entsprechenden Spielers zusammenführen.
5. Die Spieler haben jederzeit das Recht, die Nutzung des Buchungssystems zu beenden, und die zu ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten zu löschen. Sie sind ebenfalls jederzeit berechtigt, ihre Zustimmung zur Erhebung und Speicherung von weiteren freiwilligen Daten durch Logo-Solution zu widerrufen.
6. Nach Ablauf des Vertrages hat der Kunde gegenüber Logo-Solution keinen Anspruch mehr auf Zugriff der bei ihr gespeicherten Daten.
XI. Pflichten des Kunden
1. Gibt es Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen die von Dritten gegen Logo-Solution geltend gemacht werden, insbesondere durch das Einspielen rechtswidriger Daten oder durch wettbewerbswidrige bzw. sonstige rechtswidrige Nutzung durch den Kunden, verpflichtet sich der Kunde, Logo-Solution unverzüglich freizustellen und angemessene Unterstützung bei der Rechtsverteidigung bieten und die Kosten für die Rechtsverteidigung tragen. Voraussetzung ist, dass Logo-Solution den Kunden über geltend gemachte Ansprüche schriftlich und unverzüglich informiert.
2. Der Kunde erklärt sich bereit, in einer Referenzliste von Logo-Solution, die an Dritte ausgehändigt werden darf, mit seiner Bezeichnung sowie Anschrift geführt zu werden.
XII. Haftungsausschluss
1. Soweit nicht schon vorstehend gem. VIII. geregelt, sind sämtliche Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche (im nachfolgenden: Schadensersatzansprüche) des Kunden gegen Logo-Solution, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit insbesondere in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dem Vorstehenden nicht verbunden.
XIII. Verschiedenes
1. Erfüllungsort ist der Sitz von Logo-Solution.
2. Für die Durchführung des Vertrages und die sich aus ihm im Einzelnen ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin-Mitte. Dies gilt nicht, falls der Partner Verbraucher ist.